Startseite
Meine Katzen
Symbolik
Ausbildungen
Ich biete an
Workshops
Tierpatienten
Wichtiges
Nützliches
Zeitungsartikel
Verhalten
Gesundheit
Erziehung
Tiere und Kinder
Selbsttest
Bachblütentherapie
Tierhomöopathie
Reiki
Namenspiel
Gebühren
Analysebögen
Diese Seite weiterempfehlen
Kontakt
Linkliste
Impressum
Tierkommunikation

Unverzichtbar für alle Hundehalter ist die Hundehaftpflicht

Versicherungsgesellschaften bieten dem Hundhalter heutzutage Schutz für alle nur möglichen Notfälle, auf eine Hundehaftpflicht sollten Sie auf keinen Fall verzichten, obwohl sie nicht vorgeschrieben ist. Denn während von Schäden von Katzen und anderen Kleintieren die Private Haftpflicht einspringt, sind von Hunden verursachte Schäden von ihr nicht abgedeckt. Bei der Entscheidung über die Höhe der Deckungssumme sollten Sie bedenken, ob Ihr Hund ein Streuner ist und damit eine größere Unfallgefahr besteht. Eine solche enorme Summe mag auf den ersten Blick sehr hoch erscheinen. Halten Sie sich aber einmal vor Augen, welcher Schaden durch einen Verkehrsunfall auf Sie zukommen kann, wenn Schmerzensgeldforderungen anfallen, wenn Ihr Hund einmal versehentlich zuschnappen sollte, so sind diese Beträge nicht überhöht. Ein Irrtum wäre es zu glauben, Sie brauchten eine Haftpflicht-Versicherung nicht, weil Sie nur einen kleinen Hund besitzen oder weil Ihr Hund gut erzogen ist. Auch kleine Hunde können durch ihr Bellen ein Kind erschrecken. Fällt ein Kind in diesem Fall vom Fahrrad, sind Sie nach der Rechtslage haftbar. Wenn beim Spaziergang im Wald plötzlich ein Kaninchen über den Weg springt, ist manchmal auch die beste Erziehung vergessen und der Jagdtrieb geht mit Ihrem Hund durch.

Sie haften immer für Ihren Hund

Ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch unterstreicht die Notwendigkeit einer Hundehaftpflicht. Viele Halter wissen nicht, dass sie grundsätzlich für jeden Schaden haften, der von ihrem Hund angerichtet wird. Und das auch, wenn sie nicht direkt für den Unfall verantwortlich sind. Es gilt hier eine sogenannte "Gefährdungshaftung". Eine Hundehaftpflicht ist nicht nur wichtig, um Sie vor finanziellem Schaden zu bewahren. Es gibt auch immer wieder Situationen, in denen die Schuldfrage nicht eindeutig klar ist, etwa dann, wenn sich zwei Hunde beißen. In diesen Situationen gewährt Ihnen die Versicherung auch Rechtsbeistand. Sollten unangemessene Forderungen auf Sie zukommen und lassen Sie sich in einem solchen Fall vor Gericht von einem erfahrenen Anwalt vertreten. Dennoch sei nochmals betont: Sie sind trotz Versicherung immer dafür verantwortlich, Ihren Hund zu beaufsichtigen. Sollte sich bei einem Unfall ergeben, dass Sie grob fahrlässig Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, kann es sein, dass sich die Versicherung weigert, einen entstandenen Schaden zu regulieren. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie Ihren Hund vorsätzlich oder fahrlässig zu etwas anstiften, etwa auf einen anderen Menschen hetzen. Eine besondere Situation ist, wenn Sie einen Hund geschenkt bekommen haben und dieser verursacht einen Schaden in der Zeit, in der Sie noch keine Versicherung haben. In diesen Fällen wird in der Regel Ihre Private Haftpflicht die Kosten übernehmen. Es handelt sich hierbei um eine Kulanzregelung der meisten Versicherungen. Dies sollte Sie aber nicht davon abhalten, möglichst bald Ihren Welpen zu versichern.

<< zurück

Tierpsychologisches Zentrum München | Tel.: 089/32 66 85 95 | e-mail | Anschrift | Gebührenordnung | designed by C. Hartlmüller
Alle Texte, Bilder und Analysebögen sind durch Copyright-Rechte geschützt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.