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Die Überprüfung ist in einem Multiple-Choice Verfahren aufgebaut (BHV e.V. - Hundeführerschein). Es gibt eine Frage und dazu 4 Antworten. Es kann eine oder auch mehrere Antworten richtig sein. Markieren Sie alle Kästchen, bei denen Sie der Meinung sind, dass sie richtig sind. Am Ende gibt es einen Button mit der Aufschrift "auswerten". Klicken Sie darauf und es erscheint eine neue Seite mit Ihrem Ergebnis. Auf dieser Seite finden Sie eine prozentuale Auswertung über Ihr Wissen und Fähigkeiten im Umgang mit Tieren. Eine Haftung meinerseits für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Sie können auch sehen, welche Antwort richtig war und wo noch Wissenslücken zum Auffüllen sind.
Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall viel Spaß dabei und sind Sie nicht enttäuscht, wenn Sie nicht gleich die 100% erreichen, denn es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Wichtig ist, dass Sie die Einsicht erlangen, dass Sie noch einiges über Ihr Tier lernen dürfen und vor allem dann auch im Alltag für das Tier umsetzen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Also los geht's!!!!!

Thema: Hund und Recht

Nächster Fragebogen mit dem Thema "Fragen aus verschiedenen Themenbereichen " in 12 Tag(en)!

1.

Darf man seinen Hund neben dem PKW herlaufen lassen?

  

Nur, wenn man es eilig hat.

  

Nein, das ist laut Straßenverkehrsordnung verboten.

  

Ja, wenn der Hund langsam daran gewöhnt wird.

  

Ja, aber nur auf Feldwegen.

2.

Welche Rechtsgebiete können für Hundehalter relevant sein?

  

Strafrecht, Zivilrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht

  

Kommunale Bestimmungen

  

Tierschutzrecht

  

Keines, man kann sich notfalls damit herausreden, dass man den Gesetzestext nicht kennt.

3.

Was ist zur Mitnahme von Hunden im Auto zu sagen?

  

Der Hund sollte auf dem Beifahrersitz sitzen.

  

Der Hund sollte im Kofferraum transportiert werden.

  

Der Hund sollte im Auto gesichert transportiert werden.

  

Man kann den Hund z. B. in einer Transportbox, die auf dem Rücksitz befestigt ist, transportieren.

4.

Ist eine Haftpflichtversicherung für den Hund sinnvoll?

  

Ja, denn jeder Hund kann einen Schaden verursachen, für den sein Halter dann haftet.

  

Es ist im Tierschutzgesetz vorgeschrieben.

  

Ohne Haftpflichtversicherung darf der Hund nie frei laufen.

  

Es ist nicht sinnvoll, sondern eine unnötige Geldausgabe.

5.

Ist Kettenhaltung in Deutschland grundsätzlich erlaubt?

  

Ja, es gibt diesbezüglich keine besondere Bestimmungen.

  

Nein, die Kettenhaltung ist in Deutschland verboten.

  

Ja, aber die Kette muss mindestens einen Meter lang sein.

  

Nein. An einer speziellen Laufleinenvorrichtung dürfen die Hunde aber angebunden gehalten werden.

6.

Ist es in Deutschland gestattet einem Hund Rute oder Ohren zu Kupieren?

  

Ja, dies ist durch bestimmte Rassebestimmungen vorgeschrieben.

  

Ja, aber nur innerhalb der ersten 16 Wochen, weil die Hunde in dieser Zeit noch kein Schmerzempfinden haben.

  

Nein, es ist verboten.

  

Jagdlich geführte Hunden dürfen weiterhin die Ruten kupiert werden.

7.

Ist die Kastration in Deutschland erlaubt?

  

Ja, die Kastration ist erlaubt.

  

Nein, die Kastration ist durch das Tierschutzgesetz verboten.

  

Hunde dürfen nur kastriert werden, wenn ein medizinischer Grund vorliegt.

  

Ja, aber erst ab einem Alter von einem Jahr.

8.

Was geschieht im Falle eines Unfalls, wenn ein Hund ungesichert im Auto transportiert wird?

  

Er kann aus dem Fahrzeug geschleudert werden und weglaufen.

  

Eigentliche kann nichts Schlimmes passieren, da die Hunde ja zumeist im Auto liegen.

  

Der Hund kann bei einem Autounfall ein erhebliches Verletzungsrisiko für Insassen darstellen und auch selbst schwer verletzt werden.

  

Dem Fahrer kann unabhängig vom Unfallhergang eine Teilschuld zugesprochen werden.

9.

Gibt es gesetzliche Vorschriften für die Zwingerhaltung von Hunden?

  

Nein.

  

Ja, stehen in der Tierschutz–Hundeverordnung.

  

Ja, sie besagen, dass nur Hunde, die größer als 40 cm Schulterhöhe sind, in Zwingeranlagen gehalten werden dürfen.

  

Ja, der Hund darf nicht länger als 2 Stunden täglich im Zwinger gehalten werden.

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